Dauer der Unterstützung:
Der Wohnzuschuss wird für ein Jahr bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden, um die Unterstützung fortzusetzen.

Rückwirkende Zahlungen:
Der Zuschuss kann bis zu drei Monate rückwirkend gewährt werden, vorausgesetzt, die erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Auszahlung:
Nach Bewilligung des Zuschusses erfolgt die Auszahlung monatlich, im Nachhinein. 

Erneute Antragstellung:
Im letzten Monat der laufenden Unterstützung haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen, um weiterhin Unterstützung zu erhalten.

Damit Sie eine Förderung beantragen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz: Die geförderte Wohnung muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
  • Ehepartner: Falls Sie verheiratet sind, muss diese Voraussetzung für beide Partner gelten.
  • Wohnsitzdauer: Ihr Hauptwohnsitz muss unmittelbar vor dem Antrag mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Österreich gewesen sein.
  • Staatsbürgerschaft: Antragsteller müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sein (z. B. EWR-Bürger, Asylberechtigte).

Grundlegende Unterlagen:

  • Antragsformular – vollständig ausgefüllt & unterschrieben
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen für das gesamte Vorjahr (z. B. L16 oder Einkommenssteuerbescheid)
  • Meldenachweis (Beilage C des Antragsformulars) von der Meldebehörde bestätigt


Zusätzliche Nachweise (falls zutreffend):

  • Nachweis über Unterhaltsleistungen (gerichtlich festgelegt oder vertraglich vereinbart)
  • Nachweis über den Bezug von (erhöhter) Familienbeihilfe
  • Scheidungsbeschluss & Vergleichsausfertigung
  • Nachweis über Gleichstellung für nicht-österreichische Staatsbürger
  • Nachweis über Minderung der Erwerbstätigkeit
  • Nachweis über steuerfreie Einkünfte
  • Eidesstattliche Erklärung, falls keine Lebenspartnerschaft besteht (Download hier)

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