
Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe
Dauer der Unterstützung:
Der Wohnzuschuss wird für ein Jahr bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden, um die Unterstützung fortzusetzen.
Rückwirkende Zahlungen:
Der Zuschuss kann bis zu drei Monate rückwirkend gewährt werden, vorausgesetzt, die erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
Auszahlung:
Nach Bewilligung des Zuschusses erfolgt die Auszahlung monatlich, im Nachhinein.
Erneute Antragstellung:
Im letzten Monat der laufenden Unterstützung haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen, um weiterhin Unterstützung zu erhalten.
Damit Sie eine Förderung beantragen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz: Die geförderte Wohnung muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
- Ehepartner: Falls Sie verheiratet sind, muss diese Voraussetzung für beide Partner gelten.
- Wohnsitzdauer: Ihr Hauptwohnsitz muss unmittelbar vor dem Antrag mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Österreich gewesen sein.
- Staatsbürgerschaft: Antragsteller müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sein (z. B. EWR-Bürger, Asylberechtigte).
Grundlegende Unterlagen:
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt & unterschrieben
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen für das gesamte Vorjahr (z. B. L16 oder Einkommenssteuerbescheid)
- Meldenachweis (Beilage C des Antragsformulars) von der Meldebehörde bestätigt
Zusätzliche Nachweise (falls zutreffend):
- Nachweis über Unterhaltsleistungen (gerichtlich festgelegt oder vertraglich vereinbart)
- Nachweis über den Bezug von (erhöhter) Familienbeihilfe
- Scheidungsbeschluss & Vergleichsausfertigung
- Nachweis über Gleichstellung für nicht-österreichische Staatsbürger
- Nachweis über Minderung der Erwerbstätigkeit
- Nachweis über steuerfreie Einkünfte
- Eidesstattliche Erklärung, falls keine Lebenspartnerschaft besteht (Download hier)
